Unterbringung in einer Pflege-WG
Die Kosten für die Unterbringung in einer Pflege-WG stellen eine steuerlich abziehbare außergewöhnliche Belastung dar.
Aufwendungen für die krankheits-, pflege- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Unterbringung in einer anerkannten Pflege-WG der Unterbringung in einem Pflegeheim gleichgestellt. Wie bei der Heimunterbringung sind aber die Ausgaben um die Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei denn, der Pflegebedürftige behält seinen Haushalt bei.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden
- Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten
- Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025
- Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- Neue Pauschbeträge für Auslandsreisekosten ab 2025
- Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
- Erschütterung des Anscheinsbeweises für private Fahrzeugnutzung
- Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen