Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
Der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte der betroffenen Steuerzahler.
Das Bundeszentralamt für Steuern erhält von anderen Staaten inzwischen regelmäßig Informationen über die dort von deutschen Staatsbürgern geführten Bankkonten. Es speichert diese Daten und leitet sie bei Bedarf an die zuständigen Finanzbehörden weiter. Dieser automatische Informationsaustausch über ausländische Finanzkonten verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der davon betroffenen Steuerzahler.

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Klage mehrerer Steuerzahler abgewiesen, die Konten in der Schweiz haben und gegen die Übermittlung der Kontostände ihrer Schweizer Bankkonten an das Bundeszentralamt zu Felde gezogen waren. Zwar stellt die Verarbeitung und Speicherung einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, aber dieser ist nach der Überzeugung des Bundesfinanzhofs gerechtfertigt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Immobilienkäufer haftet nicht für Umsatzsteuer aus fortgeführten Mietverträgen
- Anteilige Bestattungskostenübernahme durch Sterbegeldversicherung
- Fahrtkosten eines Teilzeitstudenten
- Höhere Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe
- Zahlungen in die Erhaltungsrücklage trotz WEG-Reform nicht als Werbungskosten abziehbar