Umsatzsteuer in der Systemgastronomie: BFH kippt Aufteilungsmethode
Die Systemgastronomie steht bei der Preisgestaltung von Menüangeboten vor steuerlichen Herausforderungen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 25.04.2024 (Az. XI R 19/23) entschieden, dass die sogenannte „Food-and-Paper“-Methode zur Preisaufteilung bei Kombi-Angeboten nicht sachgerecht ist. Was bedeutet das für Franchisebetriebe, Schnellrestaurants und Imbissketten?
Der steuerliche Hintergrund
In der Systemgastronomie werden häufig Spar-Menüs verkauft, z. B. bestehend aus:
- Burger
- Pommes
- Softdrink
Diese Menüs haben einen Gesamtpreis – steuerlich jedoch unterschiedliche Komponenten:
- Speisen außer Haus unterliegen dem ermäßigten Steuersatz (7 %)
- Getränke dem Regelsteuersatz (19 %)
Die Herausforderung besteht in der sachgerechten Aufteilung des Menüpreises auf die beiden Steuersätze.
Was ist die „Food-and-Paper“-Methode?
Die Methode verteilt den Gesamtpreis eines Menüs nach Wareneinsatz, also danach, was die einzelnen Menübestandteile im Einkauf gekostet haben. Getränke haben meist höhere Margen, daher fällt ihr Anteil am Menüpreis bei dieser Methode geringer aus.
Ziel vieler Betriebe: Den steuerlich höher belasteten Getränkepreisanteil klein halten – und so die Gesamt-Umsatzsteuer minimieren.
BFH: Methode führt zu wirtschaftlich unsinnigen Ergebnissen
Der Bundesfinanzhof hat diese Praxis jetzt klar zurückgewiesen:
Wenn der anteilige Preis für ein Produkt im Menü über dem regulären Einzelpreis liegt, ist die Aufteilung nicht sachgerecht.
Beispiel:
Ein Burger kostet einzeln 4,00 €. Wird er im Menü mit 4,50 € angesetzt, nur weil der Wareneinsatz hoch ist, verstößt das gegen die wirtschaftliche Realität. Der Menüpreis beinhaltet einen Rabatt – ein Einzelpreis darf also nie höher sein.
Was ist zulässig?
Das BFH-Urteil lässt weiterhin Spielraum für alternative Methoden – unter einer Bedingung:
Die Aufteilung muss realitätsnah und sachgerecht sein.
Empfohlene Ansätze:
- Einzelverkaufspreise als Referenzwert
- ggf. Rabattaufteilung nach Wertverhältnis der Einzelpreise
Handlungsempfehlung für Gastronomen
Die Entscheidung betrifft alle Betriebe der Systemgastronomie, die Kombi-Menüs anbieten und eine eigene Aufteilungsmethode verwenden.
Jetzt prüfen:
- Welche Methode wird aktuell zur Aufteilung angewendet?
- Sind die Einzelpreise für Menübestandteile dokumentiert?
- Entspricht die Aufteilung den Vorgaben des BFH?
Bei fehlerhafter Aufteilung drohen Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.
Steuerberatung für Gastronomie – mit SK Steuer
Die korrekte Anwendung der Umsatzsteuer ist in der Gastronomie komplex, aber entscheidend für die rechtssichere Abrechnung.
Als erfahrene Steuerberatungskanzlei in Lüneburg unterstützen wir Gastronomen, Franchisebetriebe und Systemgastronomien mit fundierter Beratung:
- Prüfung und Optimierung Ihrer Preisaufteilung
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
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Unser Tipp: Handeln Sie frühzeitig und lassen Sie Ihre Kombi-Angebote steuerlich prüfen. So vermeiden Sie unnötige Risiken – und nutzen steuerliche Spielräume optimal aus.
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