Ticketverkäufe: Wann Gewinne aus dem Weiterverkauf von Eintrittskarten steuerpflichtig sind

Mit Beginn jeder Bundesliga-Saison oder bei Auftritten gefragter Stars steigt die Nachfrage nach Eintrittskarten enorm. Viele Fans sichern sich Tickets frühzeitig, um sie später auf Plattformen wie eBay, Kleinanzeigen oder spezialisierten Ticketbörsen mit Gewinn weiterzuverkaufen. Doch Vorsicht: Das Finanzamt schaut genau hin – und nicht jeder Gewinn bleibt steuerfrei.

Rechtliche Grundlage: § 23 EStG

Nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) zählen Gewinne aus sogenannten „privaten Veräußerungsgeschäften“ zu den steuerpflichtigen Einkünften. Das betrifft auch den Weiterverkauf von Eintrittskarten. Maßgeblich sind dabei zwei Kriterien:

  1. Haltedauer unter einem Jahr
    Liegt der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf der Tickets unter zwölf Monaten, greift die Besteuerung.
  2. Freigrenze von 600 €
    Gewinne bis 600 € pro Kalenderjahr bleiben steuerfrei. Sobald diese Grenze überschritten wird, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Betrag.

BFH-Urteil: Tickets sind keine Gebrauchsgegenstände

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits 2019 (Az. IX R 10/18) entschieden, dass Eintrittskarten nicht zu den „Gegenständen des täglichen Gebrauchs“ zählen. Diese Ausnahme gilt z. B. für Möbel oder Gebrauchtwagen, die üblicherweise an Wert verlieren. Eintrittskarten dagegen können erheblich im Preis steigen – und genau hier setzt die Steuerpflicht an.

Praktisches Beispiel

  • Kauf von 2 Tickets für das Champions-League-Finale für je 200 €
  • Weiterverkauf für je 1.500 €
  • Gewinn: 2.600 €
  • Da der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt und die Haltedauer unter einem Jahr beträgt, muss er in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie erfährt das Finanzamt davon?

Viele Verkäufer verlassen sich darauf, dass ihre Ticketgeschäfte unentdeckt bleiben. Doch inzwischen fordern Finanzämter verstärkt Auskünfte von Plattformbetreibern und Ticketbörsen an. Zudem werden Daten von Influencern und Social-Media-Akteuren bereits regelmäßig geprüft. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Ticketverkäufe systematisch überwacht werden.

Ticketverkäufe richtig versteuern – mit Schümann & Detje an Ihrer Seite

Ob Fußball, Konzert oder Festival: Der Weiterverkauf von Eintrittskarten kann schnell steuerliche Folgen haben. Gewinne über 600 € innerhalb eines Jahres gelten als steuerpflichtige Einkünfte und müssen korrekt in der Steuererklärung angegeben werden.

Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft in Lüneburg unterstützen wir Sie dabei, private Veräußerungsgeschäfte rechtssicher zu erfassen, steuerliche Risiken zu vermeiden und mögliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Unser Tipp: Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob Ihre Ticketverkäufe oder andere Veräußerungsgeschäfte steuerlich relevant sind. So behalten Sie den Überblick und vermeiden unnötige Steuernachzahlungen.

Sie möchten mehr erfahren? Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam entwickeln wir die passende Strategie für Ihre individuelle Situation.