Online-Poker: Wann Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten
Online-Poker erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Für viele ist es ein Freizeitspaß, andere erzielen beachtliche Gewinne. Doch spätestens, wenn regelmäßig hohe Beträge im Spiel sind, interessiert sich auch das Finanzamt. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Pokergewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft werden – mit weitreichenden steuerlichen Folgen.
Rechtliche Grundlage: § 15 EStG
Nach § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, wenn eine Tätigkeit
- selbstständig,
- nachhaltig,
- mit Gewinnerzielungsabsicht
- und unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübt wird.
Beim Online-Poker bedeutet das: Wer regelmäßig spielt, erhebliche Gewinne erzielt und dabei strategisch sowie professionell vorgeht, überschreitet die Schwelle von einem Hobby zur gewerblichen Tätigkeit.
BFH-Urteil: Student mit Pokergewinnen von bis zu 550.000 € jährlich
Ein aktueller Fall verdeutlicht die steuerliche Einordnung:
Ein Student spielte zwischen 2008 und 2013 intensiv Online-Poker in der Variante Pot Limit Omaha. Mit einem Zeitaufwand von 15–25 Stunden pro Woche erzielte er Gewinne von bis zu 550.000 € im Jahr. Nach einer Betriebsprüfung setzte das Finanzamt eine Einkommensteuerschuld von rund 230.000 € fest.
Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte diese Vorgehensweise (Az. X R 26/21). Das Gericht stellte klar: Der Student handelte nachhaltig, mit klarer Gewinnerzielungsabsicht und in erheblichem Umfang. Damit waren seine Pokergewinne steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen.
Abgrenzung: Hobby oder Gewerbe?
Nicht jeder Pokergewinn führt automatisch zur Steuerpflicht. Entscheidend sind Intensität und Professionalität:
- Hobbyspieler: gelegentliches Spielen, geringe Gewinne → meist steuerfrei.
- Profispieler: regelmäßiges Spielen, hoher Zeitaufwand, große Gewinne, systematisches Vorgehen → steuerpflichtig.
Folgen der Einstufung als Gewerbebetrieb
Wer als professioneller Pokerspieler gilt, muss:
- eine Einkommensteuererklärung mit gewerblichen Einkünften abgeben,
- ggf. Gewerbesteuer zahlen,
- eine Buchführung führen und Gewinne nachweisen,
- Sozialversicherungsfragen prüfen (Selbstständigkeit).
Online-Poker steuerlich richtig einordnen – mit Schümann & Detje an Ihrer Seite
Die Einstufung von Pokergewinnen hängt stark vom Einzelfall ab: Während gelegentliche Gewinne meist steuerfrei bleiben, können regelmäßige und hohe Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten.
Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft in Lüneburg begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Pokergewinnen, privaten Veräußerungsgeschäften und gewerblichen Einkünften. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, bewerten Risiken und entwickeln die passende steuerliche Strategie.
Unser Tipp: Warten Sie nicht, bis das Finanzamt aktiv wird. Lassen Sie frühzeitig klären, ob Ihre Gewinne steuerpflichtig sind – so vermeiden Sie Nachzahlungen und gestalten Ihre steuerliche Zukunft optimal.
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