Aktuelles aus dem Steuerrecht – November 2025

Auch im November bringt die Finanzrechtsprechung wieder wichtige Entscheidungen und Gesetzesänderungen mit sich. Wir fassen die spannendsten Themen für Sie zusammen.

 

Kryptowerte 2025 – neue BMF-Regelung

  • Neues BMF-Schreiben vom 06.03.2025 ersetzt die Version von 2022.

  • Der Begriff „Kryptowerte“ dient nun als Oberbegriff (Payment-, Utility-, Security-Token).

  • Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) bleiben steuerpflichtig, wenn innerhalb von 12 Monaten verkauft wird.

    • Freigrenze: 1.000 € (ab 2024).

    • Nach einem Jahr: steuerfrei.

  • Gerichtsurteil: Das FG Nürnberg erlaubt neben FiFo auch LiFo, was steuerlich günstiger sein kann.

  • Mitwirkungspflichten verschärft:

    • Walletbestände müssen jährlich dokumentiert werden.

    • Nutzung ausländischer Börsen → erweiterte Nachweispflicht.

  • Hinweis für Steuerberater: Prüfung der Reportingtools zwingend erforderlich.

Praxisrelevanz:
Erhöhte Dokumentationspflicht für Mandanten mit Krypto-Assets; Risiko bei fehlerhaften Tools.

 

Steuerhinterziehung mit Kryptowerten

  • Das LBF NRW wertet ein weiteres bundesweites Datenpaket zu Kryptogeschäften aus.

  • Daten werden an Finanzämter verteilt – Schwerpunkt Steuerhinterziehung & unvollständige Angaben.

Praxisrelevanz:
Prüfungswahrscheinlichkeit für Kryptogeschäfte steigt deutlich.

 

§ 20 Abs. 4a Satz 3 EStG – Verlustmodelle unzulässig

  • BFH stoppt Steuergestaltungen mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen.

  • Ziel dieser Modelle war es, Verluste und Gewinne unterschiedlich zu besteuern, um Steuerersparnisse zu erzielen.

  • BFH: Diese Gestaltung verstößt gegen den Zweck des Gesetzes (Az. VIII R 9/22, VIII R 18/23, VIII R 35/23).

Praxisrelevanz:
Bestätigung restriktiver Haltung gegenüber steuerlich motivierten Anleihemodellen.

 

Verträge mit Angehörigen

  • Nur fremdübliche, schriftlich fixierte und tatsächlich durchgeführte Verträge werden steuerlich anerkannt.

  • Mietverhältnisse unter Angehörigen (§ 21 Abs. 2 EStG):

    • ≥ 66 % der ortsüblichen Miete → voller Werbungskostenabzug.

    • 50–66 % → Totalüberschussprognose über 30 Jahre erforderlich.

    • < 50 % → nur anteiliger Werbungskostenabzug.

  • Beispielrechnung verdeutlicht Abzugsgrenzen.

Praxisrelevanz:
Wichtige Hinweise für Mandanten mit Angehörigenverträgen (z. B. Wohnraum, Darlehen, Arbeitsverträge).

 

Anonyme Anzeigen beim Finanzamt

  • BFH: Kein Anspruch auf Einsicht in anonyme Anzeigen.

  • Datenschutz (Art. 15 DSGVO) tritt hinter dem Schutz des Anzeigeerstatters zurück.

 

E-Mails als „Handels- und Geschäftsbriefe“

  • BFH: E-Mails mit Steuerbezug müssen dem Prüfer vorgelegt werden.

  • Kein Gesamtjournal erforderlich – nur relevante E-Mails.

Praxisrelevanz:
Ordnungsgemäße Archivierung digitaler Kommunikation wichtig (GoBD-Konformität).

 

Schätzung bei ordnungswidriger Kassenführung

  • BFH-Urteil (Az. X R 19/21):

    • Die amtliche Richtsatzsammlung des BMF ist nicht repräsentativ.

    • Innere Betriebsvergleiche sind verlässlicher als statistische Durchschnittswerte.

  • Beispiel: Diskothek ≠ Restaurant – daher andere Rohgewinnaufschlagsätze.

Praxisrelevanz:
Kritik an der BMF-Richtsatzsammlung → Schätzungen müssen stärker betriebsspezifisch erfolgen.

 

Änderungen der Kassensicherungsverordnung

  • Zweite Änderungsverordnung geplant, um Unklarheiten zu beseitigen.

  • Ziel: Vereinheitlichung und Klarstellung technischer Vorgaben.

 

Neuer Zahlungsempfänger in Thüringen & Bayern

  • Ab Oktober 2025: Einheitliche Empfängernamen „Freistaat Thüringen“ bzw. „Freistaat Bayern“.

  • Parallel tritt EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen (VoP) in Kraft – Abgleich Name + IBAN.

 

Fristversäumnis & Postlaufzeit

  • OLG Frankfurt: Keine Wiedereinsetzung, wenn sich Absender auf Zustellung „am nächsten Werktag“ verlässt.

  • Hintergrund: Postrechtsreform 2024 → längere Laufzeiten.

 

Kassengesetz – Bürokratiebelastung

  • IHK-Befragung zeigt: Unternehmen empfinden Kassenpflichten (TSE, Bonpflicht etc.) als stark belastend.

  • Maßnahmen gegen Kassenbetrug zweifelhaft in Nutzen vs. Aufwand.

 

Steuertermine November/Dezember 2025

  • Detaillierte Aufstellung aller Fälligkeiten: Lohnsteuer, USt, Gewerbesteuer, Grundsteuer, SV-Beiträge etc.

  • Hinweis: Schonfristen und elektronische Abgabe bis zum 10. des Folgemonats.

 

Fazit für die Praxis

Die November-Ausgabe zeigt deutlich:

  • Kryptothemen und Dokumentationspflichten gewinnen an Gewicht.

  • BFH-Urteile verschärfen steuerliche Anforderungen und begrenzen Gestaltungsspielräume.

  • GoBD-konforme E-Mail-Archivierung bleibt Prüfungsrisiko.

  • Kassenführung und Vertragsgestaltung mit Angehörigen sind nach wie vor Prüfungs-Schwerpunkte der Finanzämter.

 

Ihr Ansprechpartner

Schümann & Detje Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wir beraten Sie persönlich zu den aktuellen Änderungen und optimieren Ihre Steuerstrategie.

📞 Jetzt Termin vereinbaren: www.sk-steuer.de