Monatsinformationen Dezember 2025: Wichtige Steueränderungen zum Jahreswechsel

Zum Jahresende 2025 stehen wieder zahlreiche steuerliche Neuerungen an – sowohl durch das Steueränderungsgesetz 2025 als auch durch weitere Gesetzesinitiativen, Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen. In unserem Monatsüberblick fassen wir die wichtigsten Änderungen für Privatpersonen, Unternehmer, Vermieter und Arbeitgeber zusammen.

Einkommensteuer & Gemeinnützigkeit: Spenden trotz Mietrückfluss möglich

Ein zentrales Urteil des Finanzgerichts Münster bringt Klarheit für Alleingesellschafter gemeinnütziger GmbHs:
Zuwendungen gelten auch dann als Spenden, wenn die gGmbH mit diesen Mitteln Mietzahlungen an den Spender leistet.

Entscheidend ist:

  • Die Spende muss freiwillig zugesagt werden.
  • Mietvertrag und Spendenzusage sind getrennte zivilrechtliche Vorgänge.
  • Es liegt kein schädlicher „Geldkreislauf“ vor.

Damit bleiben solche Spenden als Sonderausgaben abzugsfähig.

Firmenwagen: Keine Lohnsteuer bei fehlender Privatnutzungsgestattung

Stellt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne ausdrückliche Privatnutzungserlaubnis zur Verfügung, entsteht kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Selbst bei gelegentlichen Privatfahrten wäre eher von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen – nicht von Arbeitslohn. Eine Lohnsteuerhaftung der GmbH entfällt somit.

Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau: Kein Anspruch bei Ersatzneubau

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG wird nur gewährt, wenn zusätzlicher Wohnraum entsteht.

Wird ein bestehendes Einfamilienhaus abgerissen und durch ein neues ersetzt, entsteht kein neuer Wohnungsbestand – und somit keine Sonderabschreibung.

Ferienwohnungen: BFH konkretisiert Auslastungsprüfung

Verluste aus Ferienwohnungen werden anerkannt, wenn die ortsübliche Vermietungszeit im Durchschnitt über 3–5 Jahre nicht um mehr als 25 % unterschritten wird.

Die bisherige Jahresbetrachtung einzelner Zeiträume ist unzulässig.

Umsatzsteuer: Wichtige Änderungen

a) Vorsteuerabzug trotz verspäteter Rechnung

Erhält ein Unternehmen die korrigierte Rechnung erst nach Einstellung der inländischen Geschäftstätigkeit, kann der Vorsteuerabzug dennoch geltend gemacht werden – wenn das Recht im ursprünglichen Leistungszeitraum entstanden ist.

b) Wechsel Kleinunternehmer Regelbesteuerung

Das BMF stellt klar:

  • Vorsteuer aus Leistungsbezügen vor dem Wechsel darf nicht rückwirkend gezogen werden.
  • Auch Anzahlungsrechnungen sind betroffen.

c) Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen

Selbstständige Lehrer (z. B. Fahrlehrer), die an einer anerkannten berufsbildenden Einrichtung tätig sind, können umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen erbringen – auch ohne direkten Vertrag mit den Schülern.

E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025: Neue Präzisierungen des BMF

Das BMF konkretisiert die Anforderungen an E-Rechnungen:

  • Formatfehler führen dazu, dass eine Rechnung nicht als E-Rechnung anerkannt wird.
  • Ein PDF ohne strukturierte XML-Daten ist nicht ausreichend.
  • Auch Gutschriften müssen als E-Rechnung erstellt werden.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern bleiben ausgenommen.

Unternehmen sollten dringend prüfen, ob ihre Systeme XRechnung oder ZUGFeRD unterstützen.

Elektromobilität: Neue Regeln zu Ladekosten ab 2026

Das BMF schafft die bisherige 30- bzw. 70-Euro-Pauschale für Dienstwagen-Ladekosten zum Jahresende 2025 ab.

Ab 2026 gilt:

  • Erstattung der Stromkosten bleibt steuerfrei.
  • Es kann eine Strompreispauschale genutzt werden, orientiert am Durchschnittsstrompreis privater Haushalte.

Kryptowerte: Neue Meldepflichten (DAC-8)

Krypto-Dienstleister müssen künftig bestimmte Transaktionen automatisiert an Finanzbehörden melden. Ziel ist die bessere steuerliche Nachverfolgung.

Auch digitale Zahlungsmittel wie E-Geld und digitales Zentralbankgeld sind betroffen.

Sozialversicherung: Neue Rechengrößen für 2026

Ab Januar 2026 steigen wichtige Grenzwerte:

  • BBG Krankenversicherung: 5.812,50 € / Monat
  • Versicherungspflichtgrenze KV: 77.400 € / Jahr
  • BBG Rentenversicherung: 8.450 € / Monat

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035

E-Autos, die bis 2030 zugelassen werden, sollen weiterhin für 10 Jahre, maximal bis 2035, von der Kfz-Steuer befreit bleiben.

Mindestlohn steigt 2026 und 2027

  • 2026: 13,90 €
  • 2027: 14,60 €

Die Minijob-Grenze wird entsprechend angepasst, um 10 Wochenstunden weiterhin zu ermöglichen.

Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner ab 2026

Die geplante Aktivrente ermöglicht abhängig Beschäftigten im Rentenalter einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € monatlich.

Selbstständige profitieren nicht von der Regelung.

Fazit

Die steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026 sind umfangreich. Besonders Unternehmen, Vermieter und Arbeitnehmer mit Dienstwagen sollten die neuen Regelungen frühzeitig prüfen.


Ihr Ansprechpartner

Schümann & Detje Steuerberatungsgesellschaft mbH
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