Monatsinformationen Dezember 2025: Wichtige Steueränderungen zum Jahreswechsel
Zum Jahresende 2025 stehen wieder zahlreiche steuerliche Neuerungen an – sowohl durch das Steueränderungsgesetz 2025 als auch durch weitere Gesetzesinitiativen, Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen. In unserem Monatsüberblick fassen wir die wichtigsten Änderungen für Privatpersonen, Unternehmer, Vermieter und Arbeitgeber zusammen.
Einkommensteuer & Gemeinnützigkeit: Spenden trotz Mietrückfluss möglich
Ein zentrales Urteil des Finanzgerichts Münster bringt Klarheit für Alleingesellschafter gemeinnütziger GmbHs:
Zuwendungen gelten auch dann als Spenden, wenn die gGmbH mit diesen Mitteln Mietzahlungen an den Spender leistet.
Entscheidend ist:
- Die Spende muss freiwillig zugesagt werden.
- Mietvertrag und Spendenzusage sind getrennte zivilrechtliche Vorgänge.
- Es liegt kein schädlicher „Geldkreislauf“ vor.
Damit bleiben solche Spenden als Sonderausgaben abzugsfähig.
Firmenwagen: Keine Lohnsteuer bei fehlender Privatnutzungsgestattung
Stellt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne ausdrückliche Privatnutzungserlaubnis zur Verfügung, entsteht kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Selbst bei gelegentlichen Privatfahrten wäre eher von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen – nicht von Arbeitslohn. Eine Lohnsteuerhaftung der GmbH entfällt somit.
Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau: Kein Anspruch bei Ersatzneubau
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG wird nur gewährt, wenn zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Wird ein bestehendes Einfamilienhaus abgerissen und durch ein neues ersetzt, entsteht kein neuer Wohnungsbestand – und somit keine Sonderabschreibung.
Ferienwohnungen: BFH konkretisiert Auslastungsprüfung
Verluste aus Ferienwohnungen werden anerkannt, wenn die ortsübliche Vermietungszeit im Durchschnitt über 3–5 Jahre nicht um mehr als 25 % unterschritten wird.
Die bisherige Jahresbetrachtung einzelner Zeiträume ist unzulässig.
Umsatzsteuer: Wichtige Änderungen
a) Vorsteuerabzug trotz verspäteter Rechnung
Erhält ein Unternehmen die korrigierte Rechnung erst nach Einstellung der inländischen Geschäftstätigkeit, kann der Vorsteuerabzug dennoch geltend gemacht werden – wenn das Recht im ursprünglichen Leistungszeitraum entstanden ist.
b) Wechsel Kleinunternehmer ⇄ Regelbesteuerung
Das BMF stellt klar:
- Vorsteuer aus Leistungsbezügen vor dem Wechsel darf nicht rückwirkend gezogen werden.
- Auch Anzahlungsrechnungen sind betroffen.
c) Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen
Selbstständige Lehrer (z. B. Fahrlehrer), die an einer anerkannten berufsbildenden Einrichtung tätig sind, können umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen erbringen – auch ohne direkten Vertrag mit den Schülern.
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025: Neue Präzisierungen des BMF
Das BMF konkretisiert die Anforderungen an E-Rechnungen:
- Formatfehler führen dazu, dass eine Rechnung nicht als E-Rechnung anerkannt wird.
- Ein PDF ohne strukturierte XML-Daten ist nicht ausreichend.
- Auch Gutschriften müssen als E-Rechnung erstellt werden.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern bleiben ausgenommen.
Unternehmen sollten dringend prüfen, ob ihre Systeme XRechnung oder ZUGFeRD unterstützen.
Elektromobilität: Neue Regeln zu Ladekosten ab 2026
Das BMF schafft die bisherige 30- bzw. 70-Euro-Pauschale für Dienstwagen-Ladekosten zum Jahresende 2025 ab.
Ab 2026 gilt:
- Erstattung der Stromkosten bleibt steuerfrei.
- Es kann eine Strompreispauschale genutzt werden, orientiert am Durchschnittsstrompreis privater Haushalte.
Kryptowerte: Neue Meldepflichten (DAC-8)
Krypto-Dienstleister müssen künftig bestimmte Transaktionen automatisiert an Finanzbehörden melden. Ziel ist die bessere steuerliche Nachverfolgung.
Auch digitale Zahlungsmittel wie E-Geld und digitales Zentralbankgeld sind betroffen.
Sozialversicherung: Neue Rechengrößen für 2026
Ab Januar 2026 steigen wichtige Grenzwerte:
- BBG Krankenversicherung: 5.812,50 € / Monat
- Versicherungspflichtgrenze KV: 77.400 € / Jahr
- BBG Rentenversicherung: 8.450 € / Monat
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
E-Autos, die bis 2030 zugelassen werden, sollen weiterhin für 10 Jahre, maximal bis 2035, von der Kfz-Steuer befreit bleiben.
Mindestlohn steigt 2026 und 2027
- 2026: 13,90 €
- 2027: 14,60 €
Die Minijob-Grenze wird entsprechend angepasst, um 10 Wochenstunden weiterhin zu ermöglichen.
Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner ab 2026
Die geplante Aktivrente ermöglicht abhängig Beschäftigten im Rentenalter einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € monatlich.
Selbstständige profitieren nicht von der Regelung.
Fazit
Die steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026 sind umfangreich. Besonders Unternehmen, Vermieter und Arbeitnehmer mit Dienstwagen sollten die neuen Regelungen frühzeitig prüfen.
Ihr Ansprechpartner
Schümann & Detje Steuerberatungsgesellschaft mbH
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