Dienstwagenrechner 2025 - Geldwerten Vorteil berechnen

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Dieser Rechner berücksichtigt neben dem pauschalen Steuersatz auch weitere relevante Faktoren wie Bruttojahresgehalt, Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen, Versicherungen und Kinderfreibeträge für eine präzisere Berechnung des geldwerten Vorteils. So erhalten Sie einen realistischen Eindruck, welche monatliche Steuerbelastung auf Sie zukommt.

Fahrzeugdaten

Nutzungsdaten

Berechnungsmethoden:

Pauschalmethode: Der geldwerte Vorteil wird mit 1% des Bruttolistenpreises pro Monat berechnet (bei Hybrid 0,5%, bei Elektro 0,25%).

Fahrtenbuchmethode: Alternative Berechnungsmethode, bei der ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird und nur die tatsächlichen privaten Fahrten versteuert werden müssen.

Persönliche Daten

Kirchensteuer

Der Kirchensteuersatz wird automatisch anhand des Bundeslandes gesetzt.

Sozialversicherungen

Vorsorgeaufwendungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Dienstwagen und die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Der geldwerte Vorteil ist der steuerliche Wert, der entsteht, wenn Sie Ihren Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Das Finanzamt behandelt diese Privatnutzung als zusätzliches Einkommen, das versteuert werden muss. Die Höhe wird entweder nach der 1%-Methode oder per Fahrtenbuch ermittelt.

Bei der 1%-Methode wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Bei Elektrofahrzeugen sind es nur 0,25%, bei Hybridfahrzeugen 0,5%. Zusätzlich kommen 0,03% des Listenpreises pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz hinzu.

Ein Fahrtenbuch lohnt sich in der Regel, wenn Sie den Firmenwagen zu weniger als 40-50% privat nutzen. Je geringer der private Anteil, desto mehr können Sie mit der Fahrtenbuchmethode sparen. Allerdings muss das Fahrtenbuch lückenlos und ordnungsgemäß geführt werden - dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand.

Elektroautos werden steuerlich stark gefördert: Statt 1% werden nur 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Dies gilt für reine Elektrofahrzeuge. Bei Plug-in-Hybriden sind es 0,5%. Dadurch reduziert sich die monatliche Steuerlast erheblich.

Der Bruttolistenpreis ist der offizielle Neupreis des Fahrzeugs inklusive aller Sonderausstattungen und Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Dieser Wert ist entscheidend für die Berechnung des geldwerten Vorteils und ändert sich während der Nutzungsdauer nicht.

Nein, Sie bezahlen nicht den geldwerten Vorteil selbst, sondern nur die darauf entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der geldwerte Vorteil wird zu Ihrem Bruttogehalt hinzugerechnet, wodurch sich Ihre Lohnsteuer und SV-Beiträge erhöhen. Dies führt zu einem geringeren Netto-Einkommen.

Bei der Fahrtenbuchmethode werden alle Fahrten lückenlos dokumentiert. Am Jahresende wird der private Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs ermittelt. Nur dieser Anteil muss versteuert werden. Das Fahrtenbuch muss zeitnah, vollständig und manipulationssicher geführt werden - elektronische Fahrtenbücher sind erlaubt.

Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (einfache Strecke) erhöht bei der 1%-Methode den geldwerten Vorteil um 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer. Bei einem Fahrzeug mit 50.000€ Listenpreis und 30 km Entfernung sind das zusätzlich 450€ monatlich, die versteuert werden müssen.

Die gewählte Methode (1%-Regelung oder Fahrtenbuch) gilt in der Regel für das gesamte Kalenderjahr und sollte zu Jahresbeginn festgelegt werden. Ein unterjähriger Wechsel ist normalerweise nicht möglich. Zum neuen Jahr können Sie jedoch die Methode wechseln, sofern keine anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen bestehen.

Ihre Steuerklasse beeinflusst zwar die Lohnsteuer insgesamt, aber für den geldwerten Vorteil ist vor allem Ihr individueller Grenzsteuersatz entscheidend. Dieser hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab und liegt in Deutschland zwischen 14% und 45%. Unser Rechner berücksichtigt auch Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Haben Sie weitere Fragen?

Unser Rechner bietet Ihnen eine erste Orientierung. Für eine individuelle Beratung zu Ihrer steuerlichen Situation empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.