Neuer Mindestlohn 2026: Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs
Zum 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 € brutto je Stunde erhöht. Diese Anpassung bringt nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Einkommen, sondern wirkt sich auch direkt auf die Regelungen zu Minijobs und Midijobs aus.
Mindestlohn: Was sich 2026 ändert
Der Mindestlohn ist ein gesetzlich verbindlicher Stundenlohn, der für nahezu alle Arbeitnehmer gilt und seit 2015 existiert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde dieser auf 13,90 € brutto pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 € ist bereits für den 1. Januar 2027 geplant.
Diese Erhöhung betrifft nicht nur Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, sondern gilt auch für geringfügig Beschäftigte und beeinflusst daher maßgeblich die Grenzbeträge für Minijobs und den Midijob-Bereich.
Minijobs: Verdienstgrenze steigt auf 603 €
Durch die Kopplung der Minijob-Verdienstgrenze an den Mindestlohn steigt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze ebenfalls zum 1. Januar 2026 auf 603 €. Das bedeutet:
- Minijobberinnen und Minijobber dürfen weiterhin sozialversicherungsfrei bis zu 603 € pro Monatverdienen.
- Die Grenze berechnet sich dynamisch: Sie entspricht dem Mindestlohn multipliziert mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden.
Für Arbeitgeber bedeutet dies:
- Arbeitsverträge sind darauf auszurichten, dass der monatliche Verdienst bei einem Minijob nicht über 603 € liegt, sofern der sozialversicherungsfreie Status gewahrt bleiben soll.
Midijob-Bereich: Übergangsbereich ab 603,01 €
Der Midijob-Bereich, also der sogenannte Übergangsbereich zur Sozialversicherungspflicht, beginnt 2026 unmittelbar über der neuen Minijob-Grenze.
Dies bedeutet konkret:
- Midijob Arbeitnehmer gelten als solche, wenn sie regelmäßig zwischen 603,01 € und 2.000 € pro Monat verdienen.
- In diesem Bereich zahlen Beschäftigte einen reduzierten Beitrag zur Sozialversicherung, der stufenweise ansteigt, je höher der Verdienst ist.
Für Unternehmen und Personalabteilungen bedeutet das: Die korrekte Einordnung und Abrechnung im Lohnbüro ist entscheidend, um falsche Abgaben oder Meldungen zu vermeiden.
Praktische Auswirkungen für Arbeitgeber
Die Mindestlohnerhöhung und die damit verbundenen neuen Grenzen für Mini- und Midijobs wirken sich auf verschiedene Bereiche aus:
✅ Arbeitsverträge prüfen und ggf. anpassen
– Insbesondere bei bestehenden Minijobs, um weiterhin den sozialversicherungsfreien Status sicherzustellen.
✅ Lohnabrechnung entsprechend anpassen
– Dokumentation der Arbeitszeiten, Verdienste und korrekte Zuordnung zwischen Minijob und Midijob.
✅ Sozialversicherungspflicht prüfen
– Bereits kleinere Überschreitungen der Minijob-Grenze können eine Versicherungspflicht auslösen, die gemeldet und abgeführt werden muss.
Fazit
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € ab Januar 2026 bringt für Minijobs und Midijobs verbindliche Anpassungen:
- Minijob-Grenze steigt auf 603 €,
- der Midijob-Bereich beginnt bei 603,01 €,
- Arbeitgeber sollten Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Diese Änderungen sind sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen ein wichtiges Thema zum Jahreswechsel und erfordern eine präzise Umsetzung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
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