Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Nach neuer Rechtsprechung können auch unverheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Laufzeit, Rückzahlbarkeit und gestellte Sicherheiten sind wesentliche Kriterien für einen Fremdvergleich.
Nur wenn die Einkünfte von Kind und dessen Ehepartner nicht das Existenzminimum erreichen, besteht für ein verheiratetes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.
Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht die Steuerrückerstattung demjenigen zu, auf dessen Rechnung unterjährig die Steuervorauszahlungen erfolgt sind.
Kosten für einen Privatdetektiv sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn dadurch lediglich eine Unterhaltsverpflichtung abgewehrt werden soll.
Die Versagung der Zusammenveranlagung von in verschiedenen Mitgliedstaaten lebenden Ehegatten kann gemeinschaftsrechtswidrig sein.
Allein der Antrag auf Exmatrikulation führt noch nicht zur sofortige Beendigung des Studiums und dem damit verbundenen Verlust des Kindergeldanspruchs.
Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen grundsätzlich auch zivilrechtlich wirksam sein, damit sie steuerlich anerkannt werden.
Ausländer, die nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, meint der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Köln hat aber noch verfassungsrechtliche Bedenken.

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