Unfallversicherungsschutz erlischt beim Tanken
Wer auf dem Weg zur Arbeitsstelle einen Umweg zur nächsten Tankstelle fährt, verliert seinen Unfallversicherungsschutz.
Unfälle auf dem Weg zur Arbeitsstelle sind nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, wenn der Arbeitnehmer sich auf direktem Weg dorthin begibt. Fährt er dagegen einen Umweg, und sei es nur zur nächsten Tankstelle, erlischt der Versicherungsschutz, so das Landessozialgericht Hessen. Tanken gehört zum persönlichen Lebensbereich, der nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt wird. Dass der Arbeitnehmer für den weiteren Weg zur Arbeit tanken muss, ist für die Entscheidung ohne Belang.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen