Einigung beim Familienleistungsgesetz
Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss steigt das Kindergeld wie vorgesehen, während zwei andere Vorhaben erst einmal fallengelassen wurden.
Dass es im Vermittlungsausschuss noch eine Einigung über die strittige Finanzierung des Familienleistungsgesetzes geben würde, daran bestand kaum ein Zweifel. Damit können das Kindergeld und der Kinderfreibetrag wie vorgesehen ab dem 1. Januar 2009 angehoben werden. Auch der maximale Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen steigt durch das Gesetz.
Zwei weitere Punkte sind im Vermittlungsausschuss allerdings auf der Strecke geblieben: Das Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr für bedürftige Familien wird erst einmal weiterhin nur bis zur 10. Klasse bezahlt statt bis zum Abitur. Auch der Vorschlag, Zahlungen des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr steuerfrei zu stellen, wurde erst einmal verworfen. Beide Punkte sollen aber im Jahr 2009 wieder auf die Tagesordnung kommen und vielleicht sogar bis zum Beginn des neuen Schuljahres schon im Gesetz stehen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung