Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes
Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes abgewiesen.
Vor dem Bundesfinanzhof ist die Klage eines ehemaligen Rechtsanwalts gescheitert, der die Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes in Zweifel gezogen hatte. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich erklärt, dass der Gesetzgeber mit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten hat. Sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, ist gegen die Besteuerung der Renteneinkünfte verfassungsrechtlich nichts einzuwenden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer