Wechsel des Familienwohnsitzes bei doppelter Haushaltsführung
Der Tausch von Familienwohnsitz und Beschäftigungsort bei beiderseits berufstätigen Ehegatten hat keine Auswirkung auf die doppelte Haushaltsführung.
Verlegen die beiderseits berufstätigen Ehegatten nur den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten und behalten die bisherige Familienwohnung als Erwerbswohnung bei, bleibt auch eine doppelte Haushaltsführung weiter bestehen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Auf den Grund des Wechsels kommt es nicht an.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025