Wechsel des Familienwohnsitzes bei doppelter Haushaltsführung
Der Tausch von Familienwohnsitz und Beschäftigungsort bei beiderseits berufstätigen Ehegatten hat keine Auswirkung auf die doppelte Haushaltsführung.
Verlegen die beiderseits berufstätigen Ehegatten nur den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten und behalten die bisherige Familienwohnung als Erwerbswohnung bei, bleibt auch eine doppelte Haushaltsführung weiter bestehen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Auf den Grund des Wechsels kommt es nicht an.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen