Ansparabschreibungen gekürzt
Mit dem Steuersenkungsgesetz 2000 wurde auch die Ansparrücklage gekürzt.
Eine besondere Tücke hat das Steuersenkungsgesetz 2000 für die Ansparabschreibungen gebracht. Die Höhe der Ansparrücklage wurde von 50 auf 40 % gesenkt. Gleichzeitig wurde die degressive AfA von 30 auf 20 % gesenkt. Dies bedeutet für Ansparrücklagen, die in den Vorjahren gebildet worden sind, dass im Auflösungsjahr ein 10-prozentiger Überhang entsteht. Dieser wirkt sich als Gewinnerhöhung aus, da er nicht durch Abschreibungen neutralisiert werden kann.
Durch eine Zulassung einer degressiven AfA von 30 % im Übergangsjahr als Billigkeitsregelung hätte das Problem gelöst werden können. Leider zeigt sich der Bundesfinanzminister uneinsichtig. Sein Entgegenkommen besteht lediglich darin, dass für den 10-prozentigen Überhang wenigstens keine Strafsteuer von 6 % entrichtet werden muss.
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