Wahlrecht für Erben endet im Sommer
Noch vor Juli müssen Erben einen Antrag stellen, wenn sie für eine Erbschaft in 2007 oder 2008 die Versteuerung nach neuem Recht in Anspruch nehmen wollen.
Bis zum 30. Juni 2009 haben Erben noch Zeit, um für einen Erbfall in den Jahren 2007 und 2008 das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht zu wählen. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Veranlagung zwangsläufig nach altem Recht. Das Wahlrecht gilt allerdings nicht für die neuen Freibeträge, sondern in erster Linie für die Bewertungsansätze. Soweit für eine Vergleichsrechnung beim Betriebsvermögen der Jahresabschluss 2008 notwendig ist, muss dieser also kurzfristig aufgestellt werden.
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