Niedrigere Mehrwertsteuer - aber nicht in Deutschland
Nach einer Vereinbarung der EU-Finanzminister können die EU-Mitgliedsstaaten nun für einige Dienstleistungsbranchen ebenfalls den reduzierten Steuersatz einführen.
Die EU-Finanzminister haben sich bei ihrem Treffen am 10. März 2009 darauf geeinigt, den reduzierten Steuersatz bei der Umsatzsteuer auf bestimmte Branchen auszudehnen. Die Mitgliedsstaaten können demnach die reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie, dem Friseurhandwerk, auf dem Bau und in der häuslichen Betreuung erlauben. Finanzminister Steinbrück hat aber bereits erklärt, dass Deutschland wegen der damit verbundenen Steuerausfälle in Milliardenhöhe diese Änderung nicht umsetzen werde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Der Investitionsbooster kommt
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen