"Surf & Rail"-Ticket als Fahrausweis
Das "Surf & Rail"-Ticket der Deutschen Bahn AG ist als Fahrausweis im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen.
Das "Surf & Rail"-Programm der Deutschen Bahn AG bietet Ihnen als Kunde die Möglichkeit, Ihren Fahrschein über das Internet zu kaufen. Sie geben die gewünschte Zugverbindung direkt ins Internet ein und können sich anschließend Ihren Fahrschein am heimischen PC sofort ausdrucken oder per E-Mail zuschicken lassen und später ausdrucken. Dieser selbst gedruckte Fahrschein erlangt mit dem Personalausweis im gebuchten Zug Gültigkeit.
Gemäß der Oberfinanzdirektion Hannover sind solche "Surf & Rail" Tickets als Fahrausweise im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen. Voraussetzung ist, dass die sonstigen, üblichen Voraussetzungen auch gegeben sind. Dann steht einer steuerlichen Anerkennung nichts mehr im Weg, so dass das "Surf & Rail" Ticket zum Vorsteuerabzug zuzulassen ist.
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Weitere Informationen-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026