"Surf & Rail"-Ticket als Fahrausweis
Das "Surf & Rail"-Ticket der Deutschen Bahn AG ist als Fahrausweis im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen.
Das "Surf & Rail"-Programm der Deutschen Bahn AG bietet Ihnen als Kunde die Möglichkeit, Ihren Fahrschein über das Internet zu kaufen. Sie geben die gewünschte Zugverbindung direkt ins Internet ein und können sich anschließend Ihren Fahrschein am heimischen PC sofort ausdrucken oder per E-Mail zuschicken lassen und später ausdrucken. Dieser selbst gedruckte Fahrschein erlangt mit dem Personalausweis im gebuchten Zug Gültigkeit.
Gemäß der Oberfinanzdirektion Hannover sind solche "Surf & Rail" Tickets als Fahrausweise im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen. Voraussetzung ist, dass die sonstigen, üblichen Voraussetzungen auch gegeben sind. Dann steht einer steuerlichen Anerkennung nichts mehr im Weg, so dass das "Surf & Rail" Ticket zum Vorsteuerabzug zuzulassen ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit