Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Europäischen Gerichtshof meint, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften nicht gegen europäisches Recht verstößt.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstößt das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland nicht gegen europäisches Recht. Die Berufsgenossenschaften sind trotz ihrer Monopol-Stellung mit dem EG-Wettbewerbsrecht vereinbar. Auch die Gliederung nach Branchen ist unschädlich.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen