Wegzug ins EU-Ausland kostet den Kindergeldanspruch
Aus dem EU-Recht lässt sich kein Anspruch auf deutsches Kindergeld ableiten, wenn die ganze Familie ins EU-Ausland umzieht.
Der Anspruch auf Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz auf die Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Entsprechend führt der Wegzug der ganzen Familie aus der Bundesrepublik dazu, dass der Kindergeldanspruch wegfällt. Der Bundesfinanzhof sieht in dieser Einschränkung keinen Verstoß gegen das EU-Recht - auch wenn der neue Wohnort innerhalb der EU liegt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv