Neue Anwendungsregeln für vermögenswirksame Leistungen
Das Bundesfinanzministerium passt seine Anwendungsregeln für vermögenswirksame Leistungen an die Gesetzesänderungen der letzten Monate an.
Das Bundesfinanzministerium hat eine umfangreiche Liste von Änderungen am Anwendungsschreiben zum Fünften Vermögensbildungsgesetz veröffentlicht. Dabei geht es um die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen an Arbeitnehmer ab 2009. Grundlegende Änderungen enthält das neue Schreiben jedoch nicht - es handelt sich nur um eine Anpassung an die neue Rechtslage aufgrund des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes und anderer Gesetzesänderungen. Es wird aber unter anderem klargestellt, dass geldwerte Vorteile aus der verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen keine vermögenswirksamen Leistungen sind. Für den Einsatz in der Praxis hat das Ministerium eine Zusammenfassung des alten Schreibens mit den vorgenommenen Änderungen veröffentlicht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage