Höhere Förderung von Handwerkerleistungen erst ab 2009
Aufgrund anderslautender Presseberichte weist die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die höhere Förderung von Handwerksleistungen im Haushalt erst ab 2009 gilt.
Durch das Konjunkturpaket I wurde die maximale Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 auf 1.200 Euro verdoppelt. Die Oberfinanzdirektion weist darauf hin, dass diese Erhöhung erst ab 2009 gilt: Die Neuregelung gilt erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 bezahlt, und deren zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind. Anderslautende Presseberichte, wonach die Anhebung aufgrund einer "Gesetzespanne" bereits ab 2008 Anwendung finde, seien unzutreffend.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch