Steuerklasseneinteilung
Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.
Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Schenker oder Erblasser ab. Dies drückt sich in der Steuerklasseneinteilung aus:
Steuerklasse IZur Steuerklasse I rechnen aus der Sicht des Erblassers bzw. des Schenkers neben dem Ehegatten und den Kindern des Erblassers oder Schenkers auch dessen Enkel, Urenkel und weitere Abkömmlinge in gerade Linie, sowie die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen.
Steuerklasse IIZur Steuerklasse II zählen die Eltern und Voreltern bei Zuwendungen unter Lebenden, Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder sowie der geschiedene Ehegatte.
Steuerklasse IIIZur Steuerklasse III gehören schließlich alle übrigen Erwerber, z.B. Tanten und Onekl bei Erwerb von Nichten und Neffen sowie die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
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