Steuerbefreiung für Betreuungsentgelt gilt auch vor 2009
Eine 2009 neu eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift will die Finanzverwaltung nun auch für noch offene Fälle früherer Veranlagungszeiträume anwenden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde eine neue Steuerbefreiungsvorschrift eingeführt, die das im Rahmen des betreuten Wohnens behinderter Menschen an die Gastfamilien gezahlte Betreuungsentgelt innerhalb gewisser Grenzen steuerfrei stellt. Diese Regelung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. Doch die Oberfinanzdirektion Münster weist nun darauf hin, dass nach einer Absprache zwischen Bund und Ländern die Steuerbefreiungsvorschrift auch auf offene Fälle der Veranlagungszeiträume vor 2009 anzuwenden ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv