Strohmänner haften für Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Eine Gefälligkeit in der Familie kann sich schnell zum teuren Fauxpas entwickeln, wenn das Finanzamt dahinter kommt.
Ein Vater hatte seine beiden Töchter als Strohfrauen für Immobiliengeschäfte eingespannt, um die Steuer aus dem Verkaufsgewinn zu sparen. Als der Deal aufflog und das Finanzamt beim Vater die fällige Steuer kassieren wollte, war der inzwischen pleite. Daraufhin wollte sich das Finanzamt das Geld per Haftungsbescheid bei den Töchtern holen, weil sie durch ihre Strohmannfunktion Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hätten. Die Klage gegen den Haftungsbescheid hat das Finanzgericht Münster abgewiesen, der Bescheid sei ermessensfehlerfrei.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025