Mehrwertsteuerpaket: Ort einer Dienstleistung
Das Bundesfinanzministerium beantwortet Zweifelsfragen zu den Änderungen durch das Mehrwertsteuerpaket.
Wie erwartet hat sich das Bundesfinanzministerium über die Ansichten der Finanzverwaltung zu den Änderungen bei der Bestimmung des Ortes einer Dienstleistung geäußert. Am 4. September hat das Ministerium ein Einführungsschreiben mit einem Umfang von 52 Seiten (!) veröffentlicht. Damit Sie sich nicht durch diesen Berg an Regelungen arbeiten müssen, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe das Wichtigste in Kürze aus dem Schreiben.
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Weitere Informationen-
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- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv