Mehrwertsteuerpaket: Ort einer Dienstleistung
Das Bundesfinanzministerium beantwortet Zweifelsfragen zu den Änderungen durch das Mehrwertsteuerpaket.
Wie erwartet hat sich das Bundesfinanzministerium über die Ansichten der Finanzverwaltung zu den Änderungen bei der Bestimmung des Ortes einer Dienstleistung geäußert. Am 4. September hat das Ministerium ein Einführungsschreiben mit einem Umfang von 52 Seiten (!) veröffentlicht. Damit Sie sich nicht durch diesen Berg an Regelungen arbeiten müssen, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe das Wichtigste in Kürze aus dem Schreiben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026