Steuerklassenwahl für 2010
Ab 2010 Jahr können Doppelverdiener-Ehepaare neben den bekannten Steuerklassenkombinationen auch das neue Faktorverfahren wählen.
Beiderseits berufstätige Ehegatten können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob derjenige mit dem höheren Einkommen nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Ab 2010 gibt es außerdem noch die Möglichkeit, die Kombination IV/IV mit einem Faktor zu wählen, der die Aufteilung der Steuerlast zwischen beiden Ehegatten regelt (Faktoverfahren). Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleichtern, hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl herausgegeben, in dem auch Tabellen für das Faktorverfahren enthalten sind. Das Merkblatt steht unter anderem auf der Website des Ministeriums zum Abruf bereit.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung