Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfeempfänger
Schlägt ein Erbe ohne triftigen Grund eine Erbschaft aus, ist das eine sittenwidrige Benachteilung des Sozialleistungsträgers.
Nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm ist es sittenwidrig, wenn der Empfänger einer werthaltigen Erbschaft diese Erbschaft ausschlägt. Der Sozialleistungsträger würde durch diese Ausschlagung unangemessen benachteiligt. Eine Ausnahme wäre nur denkbar, wenn die Ausschlagung durch ein überwiegendes Interesse des Erben gerechtfertigt ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente