Gewerbesteuerprivileg für Leasinggeschäfte
Die Finanzverwaltung hat Richtlinien für die Anwendung des Gewerbesteuerprivilegs von Finanzdienstleistern auf Leasing- und Factoringgeschäfte veröffentlicht.
Die Länderfinanzbehörden haben jetzt erläutert, unter welchen Umständen Leasing- und Factoringunternehmen vom Gewerbesteuerprivileg für Finanzdienstleister Gebrauch machen können. Die Vorgaben sind jedoch kompliziert und erfordern ggf. Umstrukturierungen.
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