Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen
Für einige Länder gelten ab 2010 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.
Das Bundesfinanzministerium hat die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gegeben. Änderungen ergeben sich unter anderem für Finnland, Norwegen, Kanada, Australien, verschiedene afrikanische Staaten sowie die meisten arabischen Staaten. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gelten nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Kosten maßgebend.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen