Kundenkarten und Bonussysteme
Nach dem Wegfall des Rabattgesetzes bietet sich auch für kleine und mittlere Unternehmen die Einführung von Kundenkarten oder Bonussystemen an.
Nach dem Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung werden die großen Handelsketten versuchen, Kunden mit der Hilfe von Kundenkarten an sich zu binden. Diese Kundenkarten versprechen neben Extrarabatten und Boni verschiedene Kaufvorteile, die der Kunde nicht im einzelnen verifizieren kann.
Kleine und mittlere Unternehmen werden in geeigneter Weise reagieren müssen, wollen sie nicht ins Hintertreffen geraten. Es könnten sich Kaufringe bilden, die gemeinsam Kundenkarten ausgeben. Möglich ist es aber auch, dass jeder Händler versucht, ein Bonussystem zu etablieren, damit ein Anreiz besteht, sämtliche Einkäufe in dem betreffenden Geschäft zu tätigen. Für einige wenige Geschäfte wird kein Zwang zum Handeln bestehen, weil die dort angebotenen Marken so gefragt sind, dass der Preis keine Rolle spielt. Dies wird aber sicher die seltene Ausnahme bleiben.
Gefährlich wird es sein, allen Rabattwünschen der Kunden nachzugeben. Einerseits glaubt der Kunde, dass die ausgezeichnete Ware zu teuer ist, zum anderen werden Sie Rabatte kaum in Ihrer Kalkulation unterbringen können, wenn Sie attraktive Angebote machen wollen, welche die Kunden anlocken.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage