Anbieter von Goldanleihen wollen gegen Abgeltungsteuer klagen
Die Anbieter glauben, dass die Finanzverwaltung nicht einfach per Verwaltungsanweisung Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterwerfen kann.
Per Verwaltungsdekret hat das Bundesfinanzministerium Gold- und andere Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterworfen. Dagegen wollen die Anbieter nun voraussichtlich gerichtlich vorgehen, erklärt die Deutsche Börse Commodities. Hintergrund: Wer Gold direkt kauft, kann den Spekulationsgewinn nach einem Jahr steuerfrei einstreichen. Anleihen sollen dagegen der Abgeltungsteuer unterliegen, selbst wenn der Käufer seinen Lieferanspruch auf Gold ausübt und das Gold später direkt verkauft.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen