Anbieter von Goldanleihen wollen gegen Abgeltungsteuer klagen
Die Anbieter glauben, dass die Finanzverwaltung nicht einfach per Verwaltungsanweisung Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterwerfen kann.
Per Verwaltungsdekret hat das Bundesfinanzministerium Gold- und andere Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterworfen. Dagegen wollen die Anbieter nun voraussichtlich gerichtlich vorgehen, erklärt die Deutsche Börse Commodities. Hintergrund: Wer Gold direkt kauft, kann den Spekulationsgewinn nach einem Jahr steuerfrei einstreichen. Anleihen sollen dagegen der Abgeltungsteuer unterliegen, selbst wenn der Käufer seinen Lieferanspruch auf Gold ausübt und das Gold später direkt verkauft.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale