Prozesskostenhilfe: Gerichte erhalten umfassendes Auskunftsrecht
Der Bundesrat will über neue Vorschriften den Missbrauch der Prozesskostenhilfe eindämmen und gibt den Gerichten dazu erweiterte Auskunftsrechte.
Weil den Ländern die Kosten für die Prozesskostenhilfe langsam über den Kopf wachsen, haben sie den Gesetzentwurf für ein Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Darin wird neben einer Gebühr für die Antragsprüfung und anderen Maßnahmen auch ein Auskunftsanspruch der Gerichte festgeschrieben, mit dem diese bei den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungsträgern und dem Arbeitgeber die Angaben der Antragsteller überprüfen lassen können.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025