Besteuerung der Altersrenten ist verfassungsgemäß
Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er das Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält.
Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er die Besteuerung von Altersrenten nach dem Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält. Auch wenn die Besteuerung im Einzelfall als ungerecht empfunden werde, müsse man dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen bei der Regelung komplexer Lebenssachverhalte zugestehen. Das gilt zumindest dann, wenn nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird. Trotzdem hatte der Kläger, ein früher selbstständig tätiger Rentner, der erhebliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hatte, teilweise Erfolg: Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht hatten die Öffnungsklausel angewandt, die zumindest teilweise eine deutlich günstigere Besteuerung ermöglicht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale