Ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei
Auch die ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der Aufsicht qualifizierten medizinischen Personals ausgeführt wird.
Stationäre Hospizleistungen sind in ihrer Gesamtheit umsatzsteuerfrei. Gleiches gilt für ambulante Hospizleistungen, wenn sie von Krankenschwestern oder vergleichbarem medizinischen Fachpersonal erbracht werden. Angesichts der Vergleichbarkeit sind die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ebenfalls steuerfrei, wenn sie unter der fachlichen Verantwortung von Ärzten, Krankenschwestern oder anderen vergleichbar qualifizierten medizinischen Fachkräften erbracht werden.
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