Krankheitsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Krankheitsbedingte Kosten, die Sie für einen Elternteil tragen, werden nicht immer als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Tragen Sie für einen Elternteil Krankheitskosten, so können diese nicht immer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Besitzt Ihr Elternteil zum Beispiel ein selbstgenutztes Haus und ein weiteres Haus, das er Ihnen unentgeltlich überlässt, so handelt es sich zumindest bei einem der beiden Häuser um sogenanntes schädliches Vermögen. Ihrem Elternteil wäre die Verwertung dieses Vermögens zumutbar. In diesem Fall können Sie die Krankenkosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Textabsatz
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale