Ein Betriebskontrollsystem schafft Überblick
Um immer den Überblick über Ihr Unternehmen zu behalten, brauchen Sie ein Betriebskontrollsystem, das Kosten-, Erlös- und Finanzkontrolle vereint.
Damit Sie als Unternehmer den Überblick über Ihr Unternehmen behalten, müssen Sie regelmäßige Kontrollen durchführen:
-
Kostenkontrolle: Im monatlichen Kostenvergleich erkennen Sie, ob größere Abweichungen zum Vergleichsmonat des Vorjahres und zum Vormonat bestehen. Bei größeren Abweichungen können Sie sofort gegensteuern. Zu einer wirksamen Kostenkontrolle gehören fern Auftragskalkulation, Kostenplanung und Nachkalkulation.
-
Erlöskontrolle: Hierzu gehören Umsatzplanung, Soll-Ist-Vergleich und eine Ursachenanalyse. Wenn Sie Ihre Umsatzziele nicht erreichen, so kann es sein, dass die Kosten durch die Einnahmen nicht mehr gedeckt sind. Beachten Sie: Für einen Kostenabbau benötigen Sie eine längere Zeit, wenn Sie Verpflichtungen längerfristig eingegangen sind. So müssen Sie z.B. bei der Entlassung von Mitarbeitern die längeren Kündigungsfristen beachten, die für den Arbeitgeber gelten.
-
Finanzkontrolle: Durch die Aufstellung eines Finanzplanes kontrollieren Sie Investitionen und sichern die jederzeitige Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Langfristige Investitionen sollten langfristig finanziert werden, die Tilgungen sollten den Abschreibungen entsprechen.
Folgen Sie diesen Vorschlägen, so erhalten Sie mehr Transparenz der Betriebsabläufe, arbeiten wirtschaftlicher und verbessern Ihre Entscheidungsfindung und Ihr Kreditrating.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage