Freistellungsaufträge und der Euro
Mit der endgültigen Umstellung von DM auf Euro am 1. Januar 2002 ergeben sich bei Freistellungsaufträgen neue Beträge.
Am 1. Januar 2002 erfolgt die endgültige Umstellung von DM auf Euro. Neben vielen anderen Veränderungen ergeben sich auch bei den Freistellungsaufträgen neue Beträge. Seit dem Jahr 2000 und der Halbierung des Sparer-Freibetrags beträgt das Freistellungsvolumen zur Zeit 3.100 DM für Ledige und 6.200 DM für Verheiratete.
Mit der Umstellung am 1. Januar 2002 auf den Euro wird die Grenze, bis zu der Kapitalerträge steuerfrei sind, für Ledige 1601 Euro und für Verheiratete 3202 Euro betragen. In diesen Beträgen ist der Werbungskosten-Pauschbetrag enthalten. Damit erhöht sich das Freistellungsvolumen um 31 DM, bzw. 62 DM. Um unnötige Zinsabschlagsteuern zu vermeiden, sollten Sie daher in jedem Fall Ihre Freistellungsaufträge überprüfen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen