Schuldzinsenzuordnung bei Eigentumswohnungen
Sie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen.
Wenn Sie Eigentümer einer selbstgenutzten und einer vermieteten Wohnung in einem Gebäude sind, können Sie den Großteil Ihrer aufgenommenen Fremdmittel und die Schuldzinsen der fremdvermieteten Wohnung zuordnen. Voraussetzung ist dabei, dass im Grundbuch für die vermietete Wohnung auf dem zugehörigen Wohnungsblatt ein Darlehen eingetragen ist. Die Rechtsgrundsätze für Doppelhäuser, die eine Aufteilung der Kosten nach Wohn- und Nutzfläche vorsehen, sind hier nicht anzuwenden, da Eigentumswohnungen sonderrechtsfähig sind und selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer