Höhere Steuerermäßigung für Handwerkerleistung erst ab 2009
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stimmt der Finanzverwaltung zu, dass die höhere Steuerermäßigung für Handwerksleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt.
In letzter Zeit gab es immer wieder Streit darüber, ab wann die Verdoppelung des Höchstbetrags für die Berücksichtigung von Handwerkerleistungen auf 1.200 Euro durch das Konjunkturpaket I greift. Die Finanzverwaltung vertritt standhaft die Auffassung, dies sei erst ab 2009 der Fall und hat jetzt Schützenhilfe vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz bekommen. Auch das Gericht sieht keinen Grund für eine frühere Anwendung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer