Namens- und Markenrecht bei Domainnamen
Domainnamen sind mehr als nur Internet-Adressen. Neben namensrechtlichen Funktionen kommt ihnen auch eine marken- oder kennzeichenrechtliche Bedeutung zu.
Domainnamen haben auch eine namens- oder markenrechtliche Bedeutung. Sie sind zwar nicht Namen im Sinne des Namensrechts oder Kennzeichen im Sinne des Markenrechts. Das schließt jedoch nicht aus, dass sie dem Namens- oder Kennzeichenschutz unterliegen können.
Als Inhaber und Nutzer einer Domain haben Sie den namens- oder markenrechtlichen Schutz gegenüber Dritten zu respektieren. Im Gegenzug ist ein Dritter verpflichtet, den namens- oder markenrechtlichen Schutz Ihnen gegenüber auch anzuerkennen. Aufgrund der Zeichenähnlichkeit wird die Nutzung der Domainnamen genauso wie im sonstigen Kennzeichenrecht behandelt. Für das Internet gibt es also keinen spezifischen Begriff der Zeichenähnlichkeit.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch