Verschwiegenheitspflicht schützt Notare nicht
Auch Berufsgeheimnisträger müssen ihre Klienten in der Zusammenfassenden Meldung einzeln aufführen.
Grundsätzlich sind Notare zum Stillschweigen über ihre Mandatsverhältnisse verpflichtet. Allerdings müssen auch sie die Mandanten in der Zusammenfassenden Meldung einzeln benennen, soweit sich der Leistungsort für die Leistung ins EU-Ausland verlagert. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat dazu jetzt eine detaillierte Begründung geliefert. Die Frage nach der Meldepflicht stellt sich erst seit den Änderungen im Umsatzsteuerrecht Anfang dieses Jahres. Ausgenommen von der Meldepflicht sind insbesondere Beurkundung von Grundstückskaufverträgen und anderen Verträgen, die auf die Veränderung von Rechten an einem Grundstück gerichtet sind, denn bei diesen Leistungen richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, an dem das Grundstück liegt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026