Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer
Die Finanzverwaltung hat auf die Feststellung des Bundesfinanzhofs reagiert, dass ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf die zeitnahe Erteilung einer Steuernummer besteht.
Das Bundesfinanzministerium hat auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem letzten Jahr reagiert, in dem der Bundesfinanzhof einen grundsätzlichen Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer festgestellt hat. Die Finanzverwaltung will zwar weiter an der Praxis festhalten, Anträge auf umsatzsteuerliche Erfassung auf Schlüssigkeit und Ernsthaftigkeit zu überprüfen. Allein die Erklärung des Antragstellers, eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit zu beabsichtigen, reicht also nicht aus. Aufgrund des Urteils soll die Prüfung allerdings zeitnah erfolgen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung