Fahrtkosten für ein Hochschulstudium
Regelmäßige Fahrtkosten für ein Hochschulstudium können nicht mit der Kilometerpauschale, sondern nur mit der Pendlerpauschale steuerlich berücksichtigt werden.
Aufwendungen für Fahrten zur Hochschule, die der Student im Rahmen eines herkömmlichen Präsenzstudiums nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht, können nur mit der Pendlerpauschale berücksichtigt werden, meint das Finanzgericht Köln. Geklagt hatte eine Studentin, die die Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen ermittelte indem sie pro gefahrenem Kilometer und nicht pro Entfernungskilometer 0,30 Euro ansetzte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen