Investitionszulage für Herstellungs- und Erhaltungskosten
Herstellungs- und Erhaltungskosten sind ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder ein gleichstehender Rechtsakt abgeschlossen worden ist.
Als Anspruchsberechtigter können Sie eine Investitionszulage für Herstellungs- und Erhaltungskosten an einer Wohnung im eigenen Haus oder an der eigenen Eigentumswohnung erhalten. Nach Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder sind diese Arbeiten ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder ein gleichstehender Rechtsakt abgeschlossen worden ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025