Treuhand-Anteile gelten auch als vergünstigtes Betriebsvermögen
Gegen die Ansicht der Finanzverwaltung hat ein Finanzgericht festgestellt, dass auch Treuhand-Anteile zum vergünstigten Betriebsvermögen gehören.
In einem rechtskräftigen Urteil hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass auch treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen als Mitunternehmerschaften gelten, und daher die erbschaftsteuerliche Vergünstigung für Betriebsvermögen auch für solche Anteile gilt. Für den sogenannten Treuhand-Erlass der Finanzverwaltung, der vom Gegenteil ausgeht, sieht das Gericht keine gesetzliche Grundlage.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente