Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
Ein baulich abgetrenntes Arbeitszimmer im eigenen Haus wird nicht von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst.
Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt nicht für einen Büroraum, der baulich so vom Wohnbereich getrennt ist, dass das Büro von der Wohnung aus nur über einen Bereich erreichbar ist, der auch von fremden Personen genutzt wird. Das Finanzgericht Köln hat damit einem Ehepaar Recht gegeben, das in seinem Zweifamilienhaus einen Raum samt WC für die Verwaltung seines Immobilienvermögens abgeteilt hatte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage