Anwendungserlass löst Umsatzsteuer-Richtlinien ab
Weil die Umsatzsteuer-Richtlinien offenbar nicht mehr schnell genug aktualisiert werden können, wurden sie ab dem 1. November 2010 durch einen Anwendungserlass ersetzt.
Zum 1. November 2010 wurden die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 aufgehoben. An ihre Stelle tritt ein neuer, mehr als 600 Seiten starker Anwendungserlass, den das Bundesfinanzministerium im Oktober veröffentlicht hat. Mit dem Anwendungserlass will die Finanzverwaltung eine bessere Tagesaktualität gewährleisten, da er bei Bedarf jederzeit geändert werden kann. Eine jeweils tagesaktuelle Fassung soll ständig für alle Betroffenen abrufbar sein. Der Erlass gilt für alle Umsätze, die nach dem 31. Oktober 2010 ausgeführt werden. Für andere Steuerarten (Einkommensteuer, Lohnsteuer etc.) beabsichtigt die Finanzverwaltung nicht, die jeweiligen Richtlinien durch einen Anwendungserlass zu ersetzen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Der Investitionsbooster kommt
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen