Vorsteuervergütung für 2009 um sechs Monate verlängert
Wegen der Anfangsschwierigkeiten mit dem neuen elektronischen Vorsteuervergütungsverfahren wird die Antragsfrist für 2009 bis zum 31. März 2011 verlängert.
Anträge auf Vorsteuervergütung müssen seit Anfang diesen Jahres elektronisch über ein Web-Portal der Finanzverwaltung gestellt werden. Mit dieser Änderung durch das EU-Mehrwertsteuerpaket hatten aber mehrere EU-Staaten so ihre Probleme: Statt einheitlich am 1. Januar sind die letzten Portale erst Mitte Mai 2010 geöffnet worden. Statt der vorgesehenen neun Monate für einen Erstattungsantrag blieb damit in einigen Staaten wesentlich weniger Zeit.
Die EU-Kommission hat daher vorgeschlagen, die Frist für einen Antrag einmalig um sechs Monate zu verlängern. Der Ministerrat hat diesen Vorschlag mittlerweile abgesegnet, womit für einen Vergütungsantrag für das Jahr 2009 nun Zeit bleibt bis zum 31. März 2011.
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