Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz revidiert
Das neue Abkommen regelt einen Informationsaustausch für die Zukunft. Gleichzeitig wurden Verhandlungen über Regelungen für die Vergangenheit vereinbart.
Ende Oktober haben die Regierungen von Deutschland und der Schweiz ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen sieht unter anderem einen steuerlichen Informationsaustausch ab dem 1. Januar 2011 vor und muss in Deutschland noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Gleichzeitig haben die beiden Regierungen aber auch die Aufnahme weiterer Steuerverhandlungen ab 2011 vereinbart. Dabei sollen Regelungen für die Besteuerung bisher unversteuerter Kapitalanlagen und Kapitaleinkünfte ebenso gefunden werden wie hinsichtlich des Ankaufs steuerrelevanter Daten. Künftige Erträge sollen über eine Abgeltungssteuer erfasst werden, wobei der Steuersatz noch zu verhandeln ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen